Aufnahmebedingungen
für die Einführungsphase:
- Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Gesamtschule mit Versetzung in die Oberstufe.
- Schülerinnen und Schüler mit dem mittleren Bildungsabschluss oder der Berufsfachschule, wenn das Abschlusszeugnis die Berechtigung ausweist.
Eine Aufnahme ist auch bei fehlender zweiter Fremdsprache möglich: besondere Bedingungen bitte erfragen
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für die Qualifikationsphase:
- Absolventen der höheren Berufsfachschulen und der Fachoberschule für Gestaltung (allgemeine Fachhochschulreife)
- Schülerinnen und Schüler mit dem mittleren Schulabschluss und einer einschlägigen Berufsausbildung können bei vorgegebenen Leistungen unter Beibehaltung der Fachrichtung aufgenommen werden.
Eine Aufnahme ist bei fehlender zweiter Fremdsprache nicht möglich.
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