Aufnahmebedingungen

für die Einführungsphase:

- Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Gesamtschule mit Versetzung in die Oberstufe.

- Schülerinnen und Schüler mit dem mittleren Bildungsabschluss oder der Berufsfachschule, wenn das Abschlusszeugnis die Berechtigung ausweist.

Eine Aufnahme ist auch bei fehlender zweiter Fremdsprache möglich: besondere Bedingungen bitte erfragen

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für die Qualifikationsphase:

- Absolventen der höheren Berufsfachschulen und der Fachoberschule für Gestaltung (allgemeine Fachhochschulreife)

- Schülerinnen und Schüler mit dem mittleren Schulabschluss und einer einschlägigen Berufsausbildung können bei vorgegebenen Leistungen unter Beibehaltung der Fachrichtung aufgenommen werden.

Eine Aufnahme ist bei fehlender zweiter Fremdsprache nicht möglich.